Nutzungsbedin...gäääähn....

Nutzungsbedingungen lesen? Laaangweilig – und so viel Text! Die Webseite «Terms of Service;Didn't Read» fasst deshalb die Nutzungsbedingungen von Facebook, Twitter und Co. kurz zusammen und verteilt Daumen nach oben und unten.

Wenn du Software auf deinem Computer installierst, wirst du meist mit einem «Endnutzer-Lizenzvertrag» konfrontiert. Denn du wahrscheinlich einfach akzeptierst ohne ihn zu lesen (verwütscht, gell?). Ausserdem ist der Inhalt dieser EULAs (End User License Agreement) so verklausuliert, dass man nicht schlau daraus wird.

Verträge oft nicht bindend
Ob der Lizenzvertrag, dem man zustimmt, rechtlich bindend ist, hängt davon ab, WANN man ihn präsentiert bekommt. Kauft man eine Software in einer Karton-Schachtel, geltn sie nicht, da einem die Bedingungen damit erst nach dem Kauf unterbreitet werden.

Anders sieht es aus, wenn die Software online gekauft wird. Akzeptiert der Käufer die EULA, bevor der Download und damit der Kauf stattfindet, dann gelten die vertraglichen Regelungen, so wie sie in der EULA formuliert sind.

Muss man sich sorgen? Nein.
Beruhigend: In der Schweiz, wie auch in der EU gelten Regelungen, die Konsumenten vor «Kleingedrucktem» schützen sollen. Insbesondere können damit unverständliche und absichtlich versteckte Details in einem Vertrag angefochten werden. (29.08.2012)

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